| Gegenstand | Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, sowie deren Zubehör und Import und Export von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft kann bestehende Geschäfte gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen in beliebiger Form beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft zu dienen, ihn zu fördern und zu erweitern. |