| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 31.03.2014 (AZ: 10 IN 32/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 01.05.2014 (AZ: 10 IN 32/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven am 01.06.2014 (AZ: 10 IN 32/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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