Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:
Zentralkläranlage Bremerhaven GmbH in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 1553 BHV)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die am Umweltschutz orientierte Durchführung der Abfall- und Abwasserentsorgung einschließlich der Errichtung und des Betriebes der hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen.
Die Erledigung damit im Zusammenhang stehender hoheitlicher Aufgaben, soweit ihr solche übertragen werden, sowie die Erbringung von Leistungen bei der Planung und dem Bau von sonstigen technischen Anlagen einschließlich Erschließungsanlagen.