| Gegenstand | Der Betrieb von Droschken und Mietwagen sowie die Vermittlung von entsprechenden Fahraufträgen an die in ihm zusammengeschlossenen Fahrzeughalter. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tankstellen, Reparaturwerkstätten oder dergl., insbesondere für die Gesellschafter zu betreiben und alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die den wirtschaftlichen Interessen der in ihr zusammengeschlossen Fahrzeughalter zu dienen bestimmt sind. - Die Gesellschaft kann sich auch an anderen diesen gleichen Zwecken dienenden Gesellschaften beteiligen. |