| Gegenstand | im In- und Ausland Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben jeder Art, der Vertrieb dafür geeigneter Erzeugnisse und Projekte, der Ankauf, die Erschließung, Planung, Bebauung und die Vermarktung von Wohn-, Gewerbe- und Mischflächen, der Handel mit Baustoffen, Haustechnikprodukten, Bauelementen, Gebäuden sowie mit Lizenzen und Ausrüstungen der Baustoff-, Haustechnik- und Bauindustrie, jedoch nur, soweit vorgenannte Tätigkeiten nicht der Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen |