Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und Nachweis von Grundstücken, Wohn- und Gebäudeeigentum, Verwaltung von Grundbesitz, Erstellung von Wertgutachten, Bauträgerschaft, Vermittlung von Versicherungen für Grundstücke und sonstigen Grundbesitz