| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. Durchführung von Pflichtprüfungen und freiwilligen Prüfungen im Bereich der privaten und öffentlichen Wirtschaft,
2. Treuhandtätigkeit,
3. Erstellung von betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gutachten,
4. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Rechtsformen jeder Art,
5. Übernahme von Buchführungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen für fremde Auftraggeber,
6. Durchführung von Unternehmensbewertungen;
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |