| Gegenstand | Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Beratung, insbesondere hinsichtlich Architektur und Projektentwicklung, sowie damit verwandter Geschäfte hinsichtlich Erwerb, Aus- und Umbau von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, soweit hierfür keine staatliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist.
Erbringung von Architektur-, Planungs- und Bauleitungsaufgaben.
Beratung, Handel sowie damit verwandte Geschäfte hinsichtlich Waren verschiedener Art, insbesondere Kunstobjekten, Büchern, Film- und Videorechten, soweit hierfür keine staatliche Genehmigung erforderlich ist.
Dienstleistungen für das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des
§ 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder
für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
(§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO). |