Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Industriereinigung, Dienstleistungen jedweder Art, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind und die Verwaltung von Gesellschaften.