Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Ausführung von Arbeiten im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk, Gas- und Wasserinstallateurhandwerk und alle damit zusammenhängenden Arbeiten