| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.10.2002 mit der Premnitzer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Premnitz (Amtsgericht Potsdam, HRB 2642 P), dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt haben.
Danach ist die beherrschte Gesellschaft verpflichtet, ihren ganzen nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn - vorbehaltlich der Bildung von Rücklagen gemäß Absatz 2 dieses § 3 - an die Wohnungsbaugesellschaft abzuführen. Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG genannten Betrag nicht übersteigen. Der mit der Premnitzer Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Premnitz, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 2642 P, bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (nicht, wie bisher eingetragen: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) vom 30.10.2002 ist durch Vereinbarung vom 30.09.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 08.10.2014 zugestimmt. |
|