Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel sowie die Installation von Heizungs- und Sanitärartikeln, die Unternehmensberatung und Ingenieurleistungen.