| Gegenstand | Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.
Die Gesellschaft darf zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und unter Beachtung der gemeindewirtschaftlichen Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art vertreten sowie Zweigniederlassungen errichten. |