| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge:
- die Versorgung von Abnehmern mit Energie,
insbesondere mit Elektrizität, Gas und
Fernwärme,
- die Wasserver- und Abwasserentsorgung,
- der Betrieb von Infrastrukturnetzen sowie
Erzeugungs- und Entsorgungsanlagen für
die Energie- und Wasserver- sowie
Abwasserentsorgung,
- die Beförderung von Personen in der
Landeshauptstadt Potsdam und im
Verkehrsraum der Landeshauptstadt
Potsdam im Sinne von § 1 Abs.
1 des Personenbeförderungsgesetzes
einschließlich der Organisation oder
Koordinierung des überregionalen
Personennahverkehrs nach Abschluss
entsprechender Verträge mit
Gebietskörperschaften oder anderen
Verkehrsunternehmen unter
Berücksichtigung des geltenden
kommunalrechtlichen Örtlichkeitsgrundsatzes,
- die Entsorgung von Abfällen sowie die
Straßenreinigung,
- der Betrieb von öffentlichen Bädern,
- die Erbringung von Leistungen im Bereich des
Fuhrparkmanagements für die
Landeshauptstadt Potsdam, ihren
Einrichtungen und Unternehmen,
an denen sie beteiligt ist und
- der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen
und Verkehrseinrichtungen im Gebiet der
Landeshauptstadt Potsdam.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann.
Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfanges des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen, der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 8 des Gesellschaftsvertrages eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird und der Unternehmensgegenstand nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam steht.
Der Gesellschaft obliegt die Erbringung von Querschnittsaufgaben für ihre Beteiligungsunternehmen, insbesondere Aufgaben der Verwaltung und Überwachung, der Buchhaltung, des Einkaufs sowie der Bereitstellung der technischen und personellen Infrastruktur.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen. |