| Gegenstand | Die Durchführung aller im Rahmen einer Steuerberatungspraxis anfallenden Arbeiten einschließlich der Erledigung von Buchführungs- sowie für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässiger Tätigkeiten gemäß § 33 i.v.m. § 57 III StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, auch Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |