Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung aller im Rahmen einer Steuerberatungspraxis anfallenden Arbeiten einschließlich der Erledigung von Buchführungs- sowie für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässiger Tätigkeiten gemäß § 33 i.v.m. § 57 III StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, auch Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.