Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermittlung und der Handel mit Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen und die Hausverwaltung.
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger und Baubetreuer im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.