| Gegenstand | 1.Die Produktion, Züchtung
und der Handel sowie der
Im- und Export von Pflanzen,
insbesondere
winterhart ausdauernder
Blütenstauden.
Die Herausgabe und
der Vertrieb von
gedruckten und
elektronischen Medien.
2. Die Gesellschaft ist
berechtigt, alle Geschäfte
zu betreiben, die dem
Gegenstand des
Unternehmens
mittelbar oder unmittelbar
zu dienen geeignet sind.
Dazu gehört auch
die Beteiligung an oder
der Erwerb von Immobilien,
gleichartigen oder
ähnlichen Unternehmen,
die Errichtung von
Zweigniederlassungen
im In- und Ausland.
3. Der Gegenstand des
Unternehmens
gemäß Ziff. 1 wird
maßgeblich durch
die gärtnerische Arbeit
des verstorbenen
Prof. Dr. h.c. Karl Foerster
bestimmt.
Der Vertrieb von Schriften
oder Büchern, vorrangig von
Karl Foerster, ist aus diesem
Grunde mit in
den Gegenstand
des Unternehmens
aufgenommen. |