Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Betreuung und Bewirtschaftung,
die Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen.
Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur anfallenden Arten von Aufgaben übernehmen,
Grundstücke erwerben, entwickeln, erschließen, sanieren, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und eigene Baumaßnahmen durchführen.
Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen errichten und bewirtschaften sowie
Dienst- und Serviceleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem beschriebenen Unternehmensgegenstand anbieten.
Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist eine sichere und sozialverantwortbare Wohnungsbetreuung für breite Schichten der Bevölkerung; im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 1 BbgKVerf.