Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzungsgemäßer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen,
die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, sowie der Betrieb von Einrichtungen zur
Betreuung älterer und / oder pflegebedürftiger Menschen.
Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium,
sowie die Förderung der Berufsbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgabe dienen.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben, ambulanten Einrichtungen und durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.
Desweiteren werden medizinische Forschungsvorhaben und Veranstaltungen durchgeführt.