| Gegenstand | Der Betrieb des Hotels Märkischer Hof in Luckenwalde; die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gegenständen aller Art; jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Sie ist auch berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Errichtung von Zweigniederlassungen (im In- und Ausland) ist zulässig. |