| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind
1. die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie
2. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke der Jugendhilfe und der Bildung.
Der Satzungszweck zu 1. wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen der stationären und teilstationären Altenhilfe,
der Tagespflege sowie der häuslichen Pflege und Betreuung im Sinne des Gesetzes der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI),
der häuslichen Krankenpflege im Sinne des Sozialgesetzbuches zur gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sowie Angeboten des betreuten und pflegegeeigneten Wohnens.
Der Satzungszweck 2. wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen zur Fortbildung, Vernetzung und Aktivierung von Bürgern für ein generationsübergreifendes und damit auch die Jugendhilfe förderndes, ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement, insbesondere im Rahmen des "Kompetenzzentrum Havelland- Agentur für bürgerschaftliches Engagement", soweit diese nicht bereits den Zweck zu 1. verwirklichen. |