Der Vorstand besteht aus einer bis drei Personen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Betätigung auf dem Gebiet des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie
die Erbringung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Zum Gegenstand gehört auch die Vermögensverwaltung und Vermietung eigener Immobilien.