Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Garten- und Landschaftsbauanlagen sowie der An- u. Verkauf von Pflanzen und landschaftsgestaltlichen Ausrüstungsgegenständen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Innerhalb des vorgenannten Bereichs ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu gründen und persönlich haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens zu werden.