Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vermittlung und Abwicklung von Import- und Exportgeschäften, insbesondere mit Konsumgütern, darunter Raumausstattungen, technischen Gütern und Anlagen, Baustoffen, Rohstoffen, Teilfertig- und Fertigprodukten.