| Gegenstand | Vorrangig die Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich des Städtebaus, der Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, belasten und veräußern.
Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen auf eigene oder fremde Rechnung erstellen, bewirtschaften, erwerben, veräußern oder bereitstellen.
Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. |