Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Landwirtschaftsgütern (Gemüse, Obst, Südfrüchte, Konserven, Säften und Weinen).
Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem genannten Zweck der Gesellschaft dienlich sind. Sie ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.