| Gegenstand | Handel mit Landwirtschaftsgütern (Gemüse, Obst, Südfrüchte, Konserven, Säften und Weinen).
Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem genannten Zweck der Gesellschaft dienlich sind. Sie ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |