| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens insbesondere die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden insbesondere durch ambulante ärztliche Hilfestellungen, die Einrichtung und den Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, die Erbringung von Dienstleistungen für andere Gesundheitseinrichtungen, den Weiterbetrieb der ehemaligen Polikliniken gemäß § 400 Abs. 2 SGB V, den Betrieb von Gesundheitszentren, die Erbringung Dienstleistungen im Sinne des § 124 SGB V, die Erbringung spezialisierter ambulanter palliativmedizinischer Leistungen, die Erbrinung labordiagnostischer Leistungen, die Unterhaltung ambulanter Pflegedienste, die Schaffung integrierter medizinischer Versorgungsstrukturen, die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Gesundheitsförderung. |