| Gegenstand | Die Gründung und der Betrieb von Unternehmen, die infrastrukturelle Dienstleistungen an Leistungserbringer im Gesundheitswesen erbringen (z. B. Beratung, Abrechnung, Marketing, Datenschutz- und -verwahrung, nichtärztlich-personelle Infrastruktur, apparative und sächliche Infrastruktur etc. für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Planung und Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Produkten), mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen.
Weitere Kooperationen im Gesundheitssektor sowie
der Handel mit medizinischen Waren stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. |