| Gegenstand | Die Gründung, der Betrieb und die Verwaltung medizinischer (einschließlich zahnmedizinischer) Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 95 SGB V, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, einschließlich medizinischer Nebenleistungen.
Weitere Versorgungsformen und Kooperationen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen.
Die Gesellschaft ist befugt, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu tätigen und
Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. |