mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.