Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (GewO), insbesondere der Objektschutz, und die Durchführung von Einlasskontrollen, sowie die Bewachung von Personen, Gebäuden und Veranstaltungen.