| Gegenstand | Tätigkeiten des Bewachunggewerbes nach § 34 Gewerbeordnung (GewO), Kurierdienste bis 3,5 t sowie die Vermittlung von Fahr- und Kurierdiensten und von Schlüsseldiensten, Vertrieb von Alarmanlagen; Video-Überwachungsanlagen und Sicherheitssoftware, unter Ausschluss handwerklicher Tätigkeiten, ferner die Arbeitsvermittlung sowie Trockenbau und Montage von Fertigteilen. |