Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten, Sanieren und Verwalten von eigenem Grundbesitz,
Erwerben und Veräußern von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum (kein Immobilienhandel) sowie
das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen verschiedener Art, insbesondere von Gesellschafterbeteiligungen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen.