| Gegenstand | Halten, Sanieren und Verwalten von eigenem Grundbesitz,
Erwerben und Veräußern von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum (kein Immobilienhandel) sowie
das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen verschiedener Art, insbesondere von Gesellschafterbeteiligungen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen. |