| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie die Gründung solcher Gesellschaften, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. |