Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.