| Gegenstand | (1) Vorrangig die Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung.
(2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen.
(3) Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich des Städtebaus, der Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, belasten und veräußern. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen auf eigene oder fremde Rechnung erstellen, bewirtschaften, erwerben, veräußern oder bereitstellen.
(4) Tätigkeiten im Sinne der Abs. 2 und 3 kann die Gesellschaft nur insoweit ausüben, als sie durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sind und in Verbindung zur Aufgabe der Wohnungsversorgung nach Abs. 1 stehen.
(5) Der Erwerb oder die Gründung von Unternehmen, sowie die Beteiligung an Unternehmen sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft hält als einzige Beteiligung eine Kommanditeinlage an der GVV-Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Vermögensbildung mbH & Co. KG, die veräußert werden soll. |