Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten.
Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Erhaltung und Mehrung ihres Vermögens dienen.
Sie betreibt keine operative gewerbliche Tätigkeit.
Die Gesellschaft kann auch Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen übernehmen.