| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten.
Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Erhaltung und Mehrung ihres Vermögens dienen.
Sie betreibt keine operative gewerbliche Tätigkeit.
Die Gesellschaft kann auch Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen übernehmen. |