Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Beteiligung, die Entwicklung und Veräußerung von anderen Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie -beteiligungen.