Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und
die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen.
Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen
Vermögensbeteiligungen.
Ausgenommen ist jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf.