| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und
die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen.
Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen
Vermögensbeteiligungen.
Ausgenommen ist jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |