Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie
die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und nicht als
Dienstleister für Dritte.
Sämtliche genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem KWG, dem RBeratG, dem StBeratG oder WPO sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, dazu gehört auch die Erbringung von Dienstleistungen, erlaubsnisfreie Beratung und Unterstützung von Beteiligungen und anderen Unternehmen.
Die Gesellschaft verfolgt dabei nachhaltige Investitionsstrategien und berücksichtigt Umwelt- , Sozial- und Governance-Kriterien.