Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Industrie- und Konsumgütern, insbesondere Herstellung, Vertrieb und Handel von Sensoren sowie Technologie-Beratungsleistungen im selbigen Bereich.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und Joint-Ventures eingehen.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz zu beteiligen,
sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.