| Gegenstand | Der Handel mit Industrie- und Konsumgütern, insbesondere Herstellung, Vertrieb und Handel von Sensoren sowie Technologie-Beratungsleistungen im selbigen Bereich.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und Joint-Ventures eingehen.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz zu beteiligen,
sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. |