Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Generalunternehmer,
Betreiben zulassungsfreier Tätigkeiten im Handwerk,
Entsorgung und das Entrümpeln von nicht gefährlichen Abfällen,
Trockenbau,
Abbruch- und Demontagearbeiten,
Handel mit Baustoffen