| Gegenstand | Betrieb eines gastronomischen Unternehmens, das sowohl den Verkauf von Waren zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf), als auch den Betrieb eines Restaurantsbetriebs (Vor-Ort-Verzehr) einschließt.
Dies umfasst die Bereitstellung kulinarischer Dienstleistungen,
die Zubereitung und den Vertrieb von Speisen und Getränken zum direkten Konsum vor Ort sowie zum Mitnehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen. |