Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines gastronomischen Unternehmens, das sowohl den Verkauf von Waren zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf), als auch den Betrieb eines Restaurantsbetriebs (Vor-Ort-Verzehr) einschließt.
Dies umfasst die Bereitstellung kulinarischer Dienstleistungen,
die Zubereitung und den Vertrieb von Speisen und Getränken zum direkten Konsum vor Ort sowie zum Mitnehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen.