| Gegenstand | Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden;
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen;
allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung einschließlich Finanzbuchhaltung;
insbesondere deutschlandweit für Tochtergesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.
Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte oder weiterer von der Gesellschaft ausgeübter Berufe sind ihr nicht gestattet. |