Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden;
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen;
allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung einschließlich Finanzbuchhaltung;
insbesondere deutschlandweit für Tochtergesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.
Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte oder weiterer von der Gesellschaft ausgeübter Berufe sind ihr nicht gestattet.