Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu sein, d.h., sie darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, insbesondere keine Vermögensanlagen durchzuführen, die zu gewerblichen Einkünften führen.
Bei der Verfolgung des Gesellschaftszweckes dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden.