| Gegenstand | Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu sein, d.h., sie darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, insbesondere keine Vermögensanlagen durchzuführen, die zu gewerblichen Einkünften führen.
Bei der Verfolgung des Gesellschaftszweckes dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden. |