Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung des eigenen Grund- und Immobilienvermögens, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.