| Gegenstand | Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jedoch nicht Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. |