| Gegenstand | - der An- und Verkauf von Immobilien,
- die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz,
- der Nachweis und die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen,
- Makler- und Bauträgertätigkeiten, ferner alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Tätigkeiten,
- Hausmeister- und Hausreinigungsdienste sowie sonstige Immobiliendienstleistungen.
Hinsichtlich sämtlicher Gegenstände gilt: Ausgenommen sind jeweils genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. |