Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der An- und Verkauf von Immobilien,
- die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz,
- der Nachweis und die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen,
- Makler- und Bauträgertätigkeiten, ferner alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Tätigkeiten,
- Hausmeister- und Hausreinigungsdienste sowie sonstige Immobiliendienstleistungen.
Hinsichtlich sämtlicher Gegenstände gilt: Ausgenommen sind jeweils genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.