Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem KWG oder dem KAGB unterliegen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung.