| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem KWG oder dem KAGB unterliegen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung. |