| Gegenstand | Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben gemäß § 3 BbgArchG,
insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken unter Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte nebst Beratung und Gestaltung für öffentliche und private Auftraggeber. |